AGB´s

Vereinbarungen
Diese Vereinbarungen gelten auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Fotografen.

Allgemeines


(1) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.
(2) Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.
(3) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.
(4) Der Fotograf wird spätestens einen Tag vor der Hochzeit eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.
(5) Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden nach Möglichkeit zu minimieren.
(6) Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.
(7) Dem Fotografen und eventuelle Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt


(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung iHv 50% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten.
(2) Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit, Corona o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Falls der Fotograf an einem verschobenen Termin Zeit hat, gilt der Vertrag für diesen Tag.
(3) Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit, Corona o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.
(4) Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

Urheberrecht, Nutzungsrechte


(1) DasalleinigeUrheberrechtliegtbeimFotografen.
(2) Der Fotograf darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog oder der Facebook- Seite des Fotografen, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
(3) Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.
(4) Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („Foto: photographya.de“), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Facebook oder Instagram mit Verlinkung der Fanpage („Photographya“ oder „@Photographya.de“). Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen